Corona-Finanzen: „Kopf in den Sand“ ist die denkbar schlechteste Idee

Natürlich kann niemand exakt vorhersagen, welche genauen Auswirkungen die Corona-Krise auf Kronbergs Steuereinnahmen in den Jahren 2020 und 2021 haben wird. Inwieweit diese Einnahmen weiter fließen, hängt sehr stark davon ab, ob und wie sehr die größten Gewerbesteuerzahler von der Krise betroffen sein werden. Bürgermeister Temmen hatte sich hierzu mit den wichtigsten Gewerbesteuerzahlern der Stadt ausgetauscht und kam zu der erfreulichen Schlussfolgerung, dass die negativen Effekte überschaubar wären. Hoffentlich gibt es in Anbetracht des dramatischen Konjunktureinbruchs weltweit keine bösen Überraschungen, wenn die Ergebnisse für das 2. Halbjahr 2020 und vor allem für 2021 vorliegen.

Genau deshalb möchte die FDP-Fraktion so früh wie möglich die städtische Finanzlage in Hinsicht auf die Corona-Folgen beleuchten. Das ist keine „Schwarzmalerei“ (wie Christoph König (SPD) es nennt), sondern verantwortlicher Umgang mit dem Haushalt, um etwaigen Negativfolgen finanziell vorzubeugen. (wir verweisen auf unsere Pressemittelung „FDP fordert umgehende Bewertung der Einnahmerisiken und Maßnahmen zur Entlastung des städtischen Haushalts“ vom 29. April 2020) Die Bürgermeisterkandidatin Kristina Fröhlich, in ihrer hauptberuflichen Funktion selbständige Unternehmensberaterin dazu: „jedes Unternehmen setzt sich zurzeit hin und erwägt diverse Maßnahmen, um auf unterschiedlichste Szenarien vorbereitet zu sein (Best und Worst Case). Dies erwarte ich auch für unsere Stadt und ist ein Muss. Abwarten ist jetzt nicht die richtige Strategie.“

Die städtischen Einnahmen setzen sich hauptsächlich aus Gewerbesteuer sowie Einkommens- und Umsatzsteueranteilen zusammen. Selbst wenn die Stadt bezüglich der Gewerbesteuereinnahmen „glimpflich davonkommt“, ist ein Einbruch der Einkommens- und Umsatzsteuereinnahmen sehr wahrscheinlich.

Seit 1970 erhalten die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen an Lohn- und veranlagter Einkommensteuer. Dieser verfassungsrechtliche Anspruch der Gemeinden ist in Artikel 106 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert. Der Gemeindeanteils an der Einkommensteuer beträgt seit 1980 15% and dem Gesamtaufkommen der Einkommensteuer des Bundes. Die einzelnen Gemeinden erhalten ihren Gemeindeanteil an der Einkommensteuer „auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner“ (Artikel 106 Absatz 5 Grundgesetz).  Die Einkommensteuerleistungen werden im Rhythmus von 3 Jahren den Bundesstatistiken über die Lohn- und veranlagte Einkommensteuer entnommen. Zur Bestimmung des Verteilungsschlüssels für den Einkommensteueranteil der einzelnen Gemeinden werden jedoch nicht die gesamten Steuerleistungen eines Steuerpflichtigen berücksichtigt, sondern nur die Steuerbeträge, die auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze von derzeitig 35.000 € je Steuerpflichtigen. Weitere Informationen zum Hintergrund der Gewerbesteueranteile finden sich in einer Darstellung des Bundesfinanzministeriums sowie einer Anlage mit Berechnungsbeispielen zur Aufteilung der Einkommensteuern. Durch diese Regelung der Höchstgrenze ist der Einkommensteueranteil im Verhältnis zu der gezahlten Lohn- und Einkommensteuer deutlich geringer als in anderen Gemeinden.

Seit 1998 sind die Kommunen auch an dem Aufkommen der Umsatzsteuer in Höhe von 2,2 % des Gesamtvolumens als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer beteiligt. Seit dem 1. Januar 2018 wird der Umsatzsteueranteil der Kommunen bundeseinheitlich in Abhängigkeit des Gewerbesteueraufkommens (25% Gewichtung), der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (50% Gewichtung) und der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte (25% Gewichtung) verteilt. Weitere Informationen zum Hintergrund der Umsatzsteueranteile finden sich in einer Darstellung des Bundesfinanzministeriums.

Aus unseren Analysen ergibt sich, dass sowohl der Einkommensteuer- als auch der Umsatzsteueranteil Kronbergs stark mit dem Bruttoinlandsprodukt korreliert. Die Gemeinden erhalten einen Anteil von 15% an dem Aufkommen der Einkommensteuer. Allein diese Einkommenssteueranteile reichten mit gut 17 Mio. € in einigen Jahren volumenmäßig an die Gewerbesteuer heran. Im April waren in Deutschland 10von 45 Mio. Arbeitnehmern in Kurzarbeit, d.h. diese Arbeitnehmer beziehen nur 60% ihres Nettogehaltes, das darüber hinaus steuerfrei ist. Auch die Umsatzsteuer – aus der die Stadt Einnahmen erzielt – wird dieses Jahr – anders als in der Finanzkrise – vermutlich einbrechen, man muss nur an die Hotel- und Gaststättenschließungen sowie Teile des Einzelhandels denken.

Als Kurzarbeit wird ein Arbeitsverhältnis mit reduzierter Regelarbeitszeit bezeichnet. Sie ermöglicht Unternehmen in Zeiten wirtschaftlicher Krisen, die Reduktion der Personalkosten, ohne die Zahl der Arbeitnehmer stark zu senken. Für einen gewissen Zeitraum müssen Arbeitnehmer, weniger als die im Arbeitsvertrag geregelte Stundenleistung erbringen. Die Agentur für Arbeit gleicht den Verlust der Arbeitnehmer teilweise durch das Kurzarbeitergeld aus.

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Netto-Entgeltausfall. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten grundsätzlich 60 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate.

Damit wir bei den Annahmen nicht im luftleeren Raum operieren, kann man sich zunächst auf die Erfahrungen aus der der Finanzkrise 2008/2009 stützen: Für 2009 – also Jahr 1 nach der Finanzkrise – hatte Kronberg Steuereinnahmen in Höhe von 37,5 Mio. € budgetiert, es wurden aber lediglich 33,9 Mio.€ (-10%) vereinnahmt. Hierbei muss man allerdings berücksichtigen, dass viele Fachleute, die Auswirkungen der Corona-Krise für wesentlich weitreichender halten, als die Auswirkung der Finanzkrise in 2008/9. Clemens Fuest, Präsident des Ifo-Instituts, sagte hierzu jüngst im ZDE „Die Kosten werden voraussichtlich alles übersteigen, was aus Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen der letzten Jahrzehnte in Deutschland bekannt ist“

Für das Jahr 2020 sind im Kronberger Haushalt 2020/21 Steuereinnahmen von 46,4 Mio. € geplant. Die Bundesregierung geht in ihrer im April veröffentlichten Frühjahrsprojektion für 2020 von einer Abnahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 6,3 % aus –  deutlich stärker als der vierprozentige Rückgang im Jahr 2009.

Bei einem angenommenen Rückgang von z.B. 35% bei den Gewerbesteuer- und 6,3 % bei den Einkommens- und Umsatzsteuereinnahmen, fehlten im städtischen Haushalt Steuereinnahmen von ca. 8,7 Mio. €. Wenn Christoph König in dieser Situation „hektische Umtriebigkeit“ anprangert, dann erteilt er Ratschläge, die im Widerspruch zu verantwortungsvollem Unternehmertum stehen. Unternehmen bereiten sich gegenwärtig mit großer Intensität auf alle möglichen Eventualitäten vor, um ihre Unternehmen und die Arbeitnehmer vor Schäden zu bewahren. Vor diesem Hintergrund kann man sich fragen, was König denn meint, wenn er die Devise „Erst denken, dann handeln – nicht umgekehrt!“ ausgibt.

Er spricht trotz der Schließung der Kitas von einem „Verzicht auf Kita-Gebühren“ – die FDP hält dies für selbstverständlich. „Dies ist kein Verzicht. Es wäre im höchsten Maße unangebracht, die bereits schwer belasteten Eltern nun noch zur Kasse zu bitten für eine Leistung, die nicht erbracht wurde.“ Sagt Kristina Fröhlich.

Auf der anderen Seite steht die Stadt vor knapp 5 Mio.€ Investitionen für Kitas, die sich nicht kürzen lassen und die wir auch dringend benötigen. Umso wichtiger ist es, jetzt alle nicht bereits vereinbarten Investitionen genau auf den Prüfstand zu stellen. Insofern begrüßen wir, dass vom Magistrat z.Zt. eine entsprechende Prioritätenliste erstellt wird. Je eher wir Einsparungen identifizieren und umsetzen, desto aussichtsreicher wird es uns gelingen, eine Neuverschuldung zur vermeiden.

„Ich bin sehr froh, dass wir nicht den Schalmaienklängen von CDU erlegen sind und, wie von Bürgermeisterkandidat Andreas Becker gefordert, Straßenbeiträge abgeschafft und Grundsteuer gesenkt haben, sondern dem Vorsichtsprinzip gefolgt sind“, stellt Dietrich Kube, finanzpolitischer Sprecher der FDP fest. „Darüber hinaus haben wir uns auch mit unserer Forderung nach Senkung der Schulden und dem Aufbau einer Liquiditätsreserve über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus durchsetzen können.“