Ziel Nr.1 : ein dauerhaft ausgeglichener Haushalt
Ein ausgeglichener Haushalt ist die Basis für politisches Handeln in Kronberg. Nur so ist die Finanzierung z.B. des Neu- und Ausbaus von Kitas und Kindergärten, der Bau von bezahlbarem Wohnraum, der Neubau des Obdachlosenheims oder eines funktionierenden öffentlichen Nahverkehrs möglich. Sollten die Ausgaben nicht durch die Einnahmen gedeckt sein, wird vom Hochtaunuskreis eine Haushaltssperre ausgesprochen, die die finanzielle Selbstbestimmung der Stadt weitestgehend aufhebt – ein leider nicht unbekannter Zustand in Kronberg. Dies darf nicht wieder passieren.
Hätten wir nicht im laufenden Jahr außerordentliche und nicht vorhersehbare Einnahmen u.a. aus einer Steuernachzahlung von €22,9 Mio. (€14 Mio. gehen allerdings weiter an den Kreis) sowie einer Auflösung einer Rückstellung in Höhe von €1,2 Mio. erhalten, läge das ordentliche Ergebnis für 2020 bei -€5,4 Mio. Ursache für diese Entwicklung: der Einbruch bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer, unseren wichtigsten Einnahmequellen. 2021 und 2022, so warnt Bürgermeister Temmen, werden schwierige Jahre. Wehe, wenn es statt zu einer Steuernachzahlung zu einem Anspruch auf Steuerrückzahlung für die Unternehmen kommt
In dieser unübersichtlichen Situation wäre eine Senkung der Grundsteuer B oder die Abschaffung der Straßenbeiträge ohne eine Gegenfinanzierung unverantwortlich. Dies ist erst bei einer mittel- bis langfristig stabilen Haushaltslage denkbar.
Deshalb ist es mir besonders wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, die einen ausgeglichenen Haushalt insbesondere in 2021 und 2022 sicherstellen:
- Schaffung von Transparenz durch Gliederung der Einnahmen in ordentliche und außerordentliche Ergebnisse. Dem außerordentlichen Ergebnis werden zukünftig alle periodenfremden Aufwendungen, wie z.B. Steuernachzahlungen, Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen etc. zugeordnet. Auf diese Weise erhalten die Stadtverordneten einen klaren Blick dafür welche tatsächlichen Überschüsse erwirtschaftet wurden und was sich die Stadt leisten kann und was nicht.
- Steuerung des Haushalts auf Grundlage einer monatlichen Planung: Auf diese Weise werden die Stadtverordneten und der Magistrat in die Lage versetzt, aufgrund von Planabweichungen schnell auf die Planung gefährdende Entwicklungen zu reagieren. Hierbei reicht es bei der Erstellung der monatlichen Planung aus, sich auf wesentliche Saison-Effekte zu konzentrieren.
- Kein Doppelhaushalt: Der Doppelhaushalt ist kein geeignetes Instrument in unsicheren Zeiten, da nicht auf 2 Jahre geplant werden kann.
- Intensivierung der Wirtschaftsförderung: Es muss alles getan werden, um die Einnahmen aus der Gewerbesteuer zumindest stabil zu halten. Das verlangt eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft – Handwerk, Hotel und Gastronomie, Einzelhandel, Unternehmen – vor Ort. Die Schaffung von Flächen für den Zuzug neuer Unternehmen stellt eine Herausforderung dar. Ich habe u.a. das Gespräch mit den Unternehmen im Süden Kronbergs mit dem Ziel aufgenommen, ob diese nicht genutzte Flächen anderen Unternehmen zur Verfügung stellen können.
Kronberg ist ein attraktiver Standort für Unternehmen und Angestellte, und so soll es auch in Zukunft bleiben. Dafür ist es wichtig, Unternehmen von morgen für uns zu gewinnen. Dies erfordert die effizientere Nutzung bestehender – und auch die Schaffung neuer Gewerbeflächen.
Die Corona-Erfahrung veranlasst Unternehmen, Büroflächen in den Zentren abzubauen und durch Home-Office zu kompensieren. Kronberg ist hierfür ideal gelegen, darf aber nicht den Anschluss verpassen bei Glasfaser und 5G Mobilfunk.
Zu guter Letzt: ich setze mich dafür ein, dass der Nachtragshaushalt noch vor der Kommunalwahl beraten wird, damit keine Wahlversprechen gemacht werden können, die sich finanziell nicht umsetzen lassen.
Das sind die Themen, die ich mit höchster Priorität angehen werde. Der städtische Haushalt erfordert vorausschauendes Wirtschaften mit Ihren Steuern und Abgaben – kein bürokratisches Verwalten und keine Wahlgeschenke.