FDP fordert: Auch in Corona Zeiten muss das Parlament arbeitsfähig bleiben.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Christoph König (SPD) und der Stadtverordnetenvorsteher Andreas Knoche (CDU) haben sich geeinigt, die nächste Sitzung der Stadtverordneten am 4. Juni 2020 abzusagen.

Die Absage begründete der Stadtverordnetenvorsteher  in einem Schreiben an den Fraktionsvorsitzenden der FDP damit, dass „die allgemeine Infektionslage“ eine andere Entscheidung bis auf weiteres nicht zulässt. Hierbei bezieht er sich auf den § 51a HGO, der jetzt von dem hessischen Landtag im Rahmen Corona verabschiedet wurde. Diese Vorschrift räumt der Stadt die Möglichkeit ein, dringende Entscheidungen durch den Haupt- und Finanzausschuss (HFA) herbeizuführen, die allerdings in der nächsten Sitzung der Stadtverordneten erneut zu beraten sind und wieder aufgehoben werden können.

Der §51a HGO wurde kürzlich aufgrund der Corona Krise eingeführt. In der Gesetzesbegründung vom 23. März 2020 wird ausgeführt: „Die allgemeine Infektionslage nach dem Ausbruch des Corona-Virus (SARS-CoV-2Virus) beeinträchtigt auf der kommunalen Ebene die Arbeit der Vertretungskörperschaften, denen in der repräsentativen Demokratie die wichtigen Entscheidungen für das Gemeinwesen vorbehalten sind. Die Mitglieder der Gemeindevertretung sind ebenso wie alle anderen Gemeindeeinwohner von einem krankheits- oder quarantänebedingten Ausfall bedroht. Aufgrund des Altersdurchschnitts gehören viele Gemeindevertreter zu den sog. Risikofällen, denen ganz besonders empfohlen wird, auf soziale Kontakte vorübergehend zu verzichten. … Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass etliche Kommunalparlamente in der näheren Zukunft für einen nicht unbedeutenden Zeitraum ihre Entscheidungsfunktion nicht werden ausüben können.“

Ein Ersatz der Stadtverordnetenversammlung ist der HFA damit natürlich nicht, sondern allenfalls ein kurzfristiger Notbehelf. Andere Städte wie z.B. Frankfurt oder Königstein haben sich entschlossen, die parlamentarische Arbeit fortzusetzen.

Inzwischen ist zu erwarten, dass wir mit Beschränkungen aufgrund der Pandemie so lange leben müssen, bis ein Impfstoff zur Verfügung steht. Das wird frühestens Mitte 2021 der Fall sein. Bis dahin bleibt es also bei der „allgemeinen Infektionslage“.

„Das bedeutet doch, dass die parlamentarische Arbeit auf nicht absehbare Zeit ruhen soll“, stellt Kristina Fröhlich, Stadtverordnete und Kandidatin für das Amt des Bürgermeisters fest. „Statt schwarz – weiß sollten wir über Lösungen nachdenken. Andere Städte schaffen das auch. Es ist z.B. heute wie auch in der Zukunft möglich, unter Abstandswahrung in der Stadthalle zu tagen. Der Bundestag und die Landtage tagen unter Beachtung der Sicherheit ihrer Mitglieder weiterhin.“

„Es stehen wichtige Entscheidungen u.a. zu den B-Plänen „Altkönigblick“ und Baufeld V (Bahnhof) an. Hier haben wir schon genügend Zeit verloren“, stellt Walther Kiep, Fraktionsvorsitzender der FDP fest. „Gerade die Zielgruppe für „bezahlbares Wohnen“ dürfte wenig Verständnis für weitere Verzögerungen haben.“

Ein weiteres Thema ist die Haushaltssituation. Hier besteht umfassender Informationsbedarf bei den Stadtverordneten. „Von uns als ihren gewählten Vertretern erwarten die Bürger, dass wir uns umgehend mit dem dramatischen Rückgang insbesondere der Gewerbesteuer und den daraus resultierenden Konsequenzen bzgl. der Deckung der laufenden Kosten und der anstehenden Investitionen beschäftigen“, stellt der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dietrich Kube, fest.

Aus diesem Grunde überlegt die FDP-Fraktion, eine Sitzung der Stadtverordneten nach § 56 Abs.1 HGO zu beantragen. Da dieser Antrag von einem Viertel der Stadtverordneten gestellt werden muss, wird die FDP-Fraktion auf die anderen Fraktionen zugehen. Im Falle einer Ablehnung des Antrages, muss entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes im Rahmen einer Abwägung der betroffenen Rechtsgüter der Stadtverordnetenvorsteher begründen, warum konkret er eine Sitzung der Stadtverordneten für nicht vertretbar hält.

„Wir werden alles tun, um den Stillstand der parlamentarischen Arbeit zu beenden. Wie sollen wir das den Bürgerinnen und Bürgern in Kronberg erklären, von denen tagtäglich Kreativität und Engagement bei der Bewältigung der Corona Krise verlangt wird. Dass der Kollege Becker, noch Fraktionsvorsitzender der CDU, hier nicht die Rechte des Parlaments verteidigt, sondern den Lock Down des Parlaments als Vorbildentscheidung von Kronberg feiert,“ mutet schon seltsam an, sinniert Kristina Fröhlich.