Unklare Einnahmesituation in 2021 – FDP mahnt zur Ergebnissteuerung

Es wird immer deutlicher: der Lockdown wird leider noch länger andauern. Viele Kronberger Unternehmen stellt das vor große Herausforderungen. Die Gewinne dieser Unternehmen – und damit auch die Gewerbesteuereinnahmen – könnten deshalb in 2021 und zum Teil auch darüber hinaus einbrechen.

Da freut man sich über die Mitteilung der Verwaltung in Kronberg, dass das Haushaltsjahr 2020 mit einem Überschuss von über 6,5 Mio. € abschließen wird und fragt sich, wie das in diesem Krisenjahr möglich ist. Tatsächlich ist dieses Ergebnis auf einmalige Einnahmen zurückzuführen, die sich in den Folgejahren nicht wiederholen werden

(i) Außerordentliche Gewerbesteuernachzahlung in Höhe von brutto 23,8 Mio.€ bzw. netto nach Umlagen von ca. 9,5 Mio. €

(ii) Einmaliger Landeszuschuss wg. des Gewerbesteuer-Ausfalls von brutto 6 Mio. € bzw. netto ca. 2,4 Mio. € (die Höhe der Umlage ist nicht klar).

(iii) Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,2 Mio. €

Die Gewerbesteuereinnahmen – ohne die Sondereffekte von 29,8 Mio. € – sind um 20% gegenüber dem Plan eingebrochen.

Ohne die drei genannten einmaligen und außerordentlichen Erträge, würde der Jahresabschluss 2020 mit einem Verlust von mindestens 6,6 Mio. € abschließen. „Es hätte zur Klarheit beigetragen, wenn der 3. Quartalsbericht zur Haushaltslage diesen Umstand erläutert hätte“, bemerkt Dr. Frank Matzen, Vorstandsmitglied der FDP Kronberg, „denn nur so können wir unvernebelt von Sondereffekten auf die möglichen Entwicklungen in 2021 blicken.“ Interessant ist auch, so Matzen weiter, wie großzügig die Regeln der Gemeindehaushaltsverordnung zur Zuordnung zum außerordentlichen Ergebnis für wiederkehrende periodenfremde Aufwendungen interpretiert werden und wie eng die Auslegung der Regeln scheinbar bei der außerordentlich und periodenfremden Steuernachzahlung von 23,8 Mio. € ausgelegt worden sind. Das geschieht wohl im Rahmen der zulässigen Ermessenspielräume, aber allein durch die Zuordnung der außerordentlichen Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund eines betrieblichen Sondereffektes, wäre das ordentliche Ergebnis bereits negative gewesen, resümiert Matzen.

„Es ist nun schön, eine zusätzliche Rücklage von 6,6 Mio. € in das Jahr 2021 mitzunehmen, denn das wird ohne Sondereffekte das Jahr der Wahrheit werden, da es derzeitig noch unklar ist, ob die Steuereinnahmen in 2021 wieder auf das im Haushalt geplante Niveau kommen werden“ warnt Frank Matzen. Deswegen hat die FDP-Fraktion für die Sitzung der Stadtverordneten am 18. Februar 2021 in einem Antrag den Magistrat gebeten, „eine Liste möglicher ergebnishaushaltswirksamer Einsparungen mit einer Zeitangabe der jeweiligen Realisierbarkeit vorzulegen.“ so Dietrich Kube, finanzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Nur wenn diese Maßnahme frühzeitig bekannt sind, kann bei erkennbaren Abweichungen in 2021 sofort gegengesteuert werden.

Aufgrund der nicht vorhersehbaren Einnahmeentwicklung in 2022 und 2023 lehnt die FDP-Fraktion die erneute Aufstellung eines Doppelhaushaltes ab. Natürlich ist die Aufstellung eines Doppelhaushaltes weniger aufwendig als jeweils ein Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 zu erarbeiten. Gleichzeitig muss aber die Frage berücksichtigt werden, ob man in diesen Jahren von stabilen Rahmenbedingungen, insbesondere was die Einnahmeseite betrifft, ausgehen kann. „Es ist nicht auszuschließen, dass wir wahrscheinlich im Laufe 2022 mit einem Nachtragshaushalt auf die Entwicklungen im Haushaltsjahr 2022 reagieren müssen d.h. auch der Aufwand ist schlussendlich der Gleiche“ stellt Frank Matzen fest.

Weitere aktuelle Informationen zur Finanzsituation von Kommunen in der Corona Situation

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen – EY Kommunenstudie 2020/21, Januar 2021