Kristina Fröhlich unterstützt IG „Bürger für den Roten Hang“
Im September 2016 wurde die Siedlung ,Roter Hang“ durch das hessische Landesamt für Denkmalpflege unter Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 HDSchG gestellt. Dies hat einschneidende Konsequenzen für die Eigentümer der 50 Bungalows und 19 Reihenhäuser – geplante Sanierungs- und Renovierungsarbeiten seitens der Hauseigentümer müssen genehmigt werden und einige wurden unter Bezugnahme auf den Ensembleschutz abgelehnt.
Kronberg. – Im September 2016 wurde die Siedlung ,Roter Hang“ durch das hessische Landesamt für Denkmalpflege unter Ensembleschutz nach § 2 Abs. 3 HDSchG gestellt. „Dies hat einschneidende Konsequenzen für die Eigentümer der 50 Bungalows und 19 Reihenhäuser – geplante Sanierungs- und Renovierungsarbeiten seitens der Hauseigentümer müssen genehmigt werden und einige wurden unter Bezugnahme auf den Ensembleschutz abgelehnt“, informiert die FDP-Bürgermeisterkandidatin Kristina Fröhlich.
Die Siedlung „Roter Hang“ wurde 1968-69 in Anlehnung an die Siedlung Halen in Bern geplant und in den Jahren 1972-74 gebaut. Die Besonderheit der Siedlung liegt einerseits in ihrer Hanglage und anderseits in der L-Form der Bungalows. Hierdurch sind – trotz einer hohen Bevölkerungsdichte – kleine, nicht einsehbare, Gärten für die Bewohner entstanden.
1958 hatte die Firma Braun das Vorkaufsrecht für das Areal erworben, um eine Siedlung für Mitarbeiter zu errichten. Nach dem Verkauf von Braun im Jahr 1967 an The Gillette Company wurde von der Stadt Kronberg selbst eine Lösung für das Grundstück gesucht. 1968/69 plante das Architekturbüro Rudolf Kramer in Königstein die Bebauung. Im Zentrum der Siedlung stehen in Gruppen zusammengefasste und terrassenförmig, kompakt und wirtschaftlich angeordnete Bungalows mit hoher Aufenthaltsqualität, am südlichen Rand finden sich zweigeschossige Reihenhäuser, im Norden Mehrfamilienhäuser im Geschosswohnungsbau. Besonders erwähnenswert sind auch die horizontalen und vertikalen Wegeverbindungen in der Bebauung.
Nun sei es das verständliche Interesse der Eigentümer, die sich in der Interessensgemeinschaft „Roter Hang“ zusammengefunden haben, vor dem Erlass der Gestaltungsregelung gehört zu werden. „Laut Mitteilung der Interessensgemeinschaft (IG) fanden sie bei Bürgermeister Temmen und dem Ersten Stadtrat Robert Siedler keine Unterstützung für ihr Anliegen“, erläutert Fröhlich.
Interessensgemeinschaft „Roter Hang“ wurde von Bewohner und Eigentümer der Siedlung „Roter Hang“ in Kronberg gegründet. Es ist das Ziel der Interessensgemeinschaft bei der Erstellung der „Gestaltungsfibel“ für unsere Siedlung durch das Landesamt für Denkmalschutz mitsprechen zu dürfen. Weitere Informationen zu der Situation verweisen wir auf die Homepage der Interessensgemeinschaft „Roter Hang“
Die Unterschutzstellung durch das Amt für Denkmalpflege stellt einen gravierenden Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützten Rechte der Eigentümer dar, das heißt es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse an dieser Entscheidung vorhanden sein. Nach Ansicht der Interessensgemeinschaft sei die Begründung dieser Maßnahme nicht hinreichend, um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs zu rechtfertigen. „Wenn die Begründung für den Ensembleschutz aus Sicht der Anlieger des Roten Hanges nicht hinreichend ist, dann sollte man diese Begründung doch noch einmal prüfen“, stellt Kristina Fröhlich, Bürgermeisterkandidatin der FDP, fest.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich des Themas „Roter Hang“ ist einerseits die 11 Jahre dauernde Untätigkeit der Stadt Kronberg seit der Ungültigkeitserklärung des Bebauungsplans und andererseits das sich daran anschließende dreijährige Schweigen bezüglich des verhängten Ensambleschutzes seitens von Seiten der Stadt. Man kann Themen nicht einfach wegschweigen – man muss sie angehen, auch wenn das unbequem sein kann. Erst drei Jahre nach der Entscheidung zum Ensembleschutz wurde diese offiziell durch die Stadt Kronberg kommuniziert. In diesen Jahren wurden einige Investitionen der Hauseigentümer getätigt, die man mit dieser Information nicht vorgenommen hätte.
„Umso mehr habe ich großes Verständnis für das Anliegen der Anwohner. Sollte es tatsächlich zutreffen, dass die Verwaltung die Anwohner des ,Roten Hanges‘ im Regen stehen lässt, kann ich das nur kritisieren.“ Ein weiterer wichtiger Aspekt bezüglich des Themas „Roter Hang“ sei das „dreijährige Schweigen von Seiten der Stadt“. Fröhlich dazu: „Man kann Themen nicht einfach wegschweigen – man muss sie angehen, auch wenn das unbequem sein kann. Erst drei Jahre nach der Entscheidung zum Ensembleschutz wurde diese offiziell kommuniziert. In diesen Jahren wurden einige Investitionen der Hauseigentümer getätigt, die man mit dieser Information nicht vorgenommen hätte.“
Die Freien Demokraten setzen sich daher dafür ein, dass die Begründung der Unterschutzstellung, die nach Ansicht der Interessensgemeinschaft nicht ausreichend ist, ernsthaft geprüft wird und eine Mitbestimmung an der Gestaltungsregelung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet wird.
Unabhängig davon, ob für ein Gebiet ein Bebauungsplan vorliegt oder es sich um einen unbeplanten Innenbereich oder Außenbereich handelt, kann die Gemeinde gemäß §81 Hessische Bauordnung eine sogenannte Gestaltungssatzung beschließen, um das Ortsbild zu sichern oder aufzuwerten. Eine Gestaltungssatzung ist ein „Ortsgesetz“ – wie der Bebauungsplan – und für alle in dem betreffenden Gebiet verbindlich. Anders als der Bebauungsplan enthält eine Gestaltungssatzung lediglich Aussagen zur äußeren Gestaltung von Gebäuden, Einfriedungen usw. Die Gestaltungssatzung kann zum Beispiel vorgeben, dass nur Holzfenster (unter Umständen mit bestimmten Abmessungen), nur Ziegeldächer in näher bestimmten Farben oder an Fassaden von Geschäften nur bestimmte Arten von Werbeschildern zulässig sind.
Häufig wird begleitend zur Gestaltungssatzung auch eine sogenannte Gestaltungsfiebel erstellt. Die Gestaltungsfiebel ist nicht definiert durch die Hessische Bauordnung. Die Gestaltungsfiebel ist ein Leitfaden zum Erkennen, Bewerten, Bewahren und Entwickeln von stadtbildprägenden Elementen. Er gibt den Beteiligten Anregung zur Gestaltung.
Die Freien Demokraten wollen sich daher dafür einsetzen, dass die Begründung der Unterschutzstellung, die nach Ansicht der Interessensgemeinschaft nicht ausreichend ist, ernsthaft geprüft wird und eine Mitbestimmung an der Gestaltungsregelung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gewährleistet wird. Fröhlich: „Wir begrüßen das Engagement der Bürger, die sich in der Interessensgemeinschaft zusammengefunden haben und wir halten es für unabdingbar, dass diese mit ihrem legitimen Anliegen unterstützt wird. Es ist längst überfällig, dass die berechtigten Sorgen der Betroffenen aufgenommen werden und ein akzeptabler Kompromiss zwischen ihren Interessen und dem Denkmalschutz gefunden wird.”
Weitere Artikel zur Situation am Roten Hang:
- Bernhard Biener: Verschachtelte Bungalows über dem Dunst der Stadt, in: FAZ vom 5. Juni 2019
- o. V.: Das Zuhause des guten Designs – Dieter Rams’ Wohn- und Atelierhaus aus dem Jahr 1971 ist unter Denkmalschutz gestellt worden, in: Vitsoe Homepage, datiert 17. November 2016.
- Karin Berkemann: „Handke goes Bungalow“ – in: moderneRegional, H. 6, 2015.
- Karin Berkemann: „Und wieder hatte ich Glück“ – INTERVIEW: Zu Hause bei Dieter Rams, in: moderneRegional, H. 1, 2014.
- Bernhard Furore: Gleich und doch anders, in: Neue Zürcher Zeitung vom 14. August 2012.
- Susanne Rothenbacher: Traum zum Leben – Weder Block noch Einfamilienhaus: 50 Jahre nach ihrer Erbauung ist die Siedlung Halen immer noch wegweisend – sie bietet Wohnraum für Familien, die Privatsphäre und Gemeinschaft gleichermassen schätzen. in: Schweizer Familie, H. 16. 2009
- o. V. Kronberg, Schirnbornweg 6 (1971-1973), in: Handke online.
Videos zur Situation am Roten Hang:
Lage der Siedlung Roter Hang