FDP informiert über Grundsteuerreform
Die FDP Kronberg informiert am 3.3.2022 in einer Online Veranstaltung und am 5.3.2022 auf dem Berliner Platz über die Grundsteuerreform
Hessen hat, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2018 gefordert, die Grundsteuer reformiert. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auch auf viele Immobilien-Eigentümer in Kronberg.
Anders als im Bundesmodell vorgeschlagen, legt Hessen bei der Berechnung der Steuer das sogenannte Flächen-Faktor-Modell zu Grunde. Dies gilt für die „Grundsteuer B“ – also bei unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden – ebenso wie für die neu eingeführte „Grundsteuer C“ für baureife Grundstücke.
Die Kronberger Grundstückseigentümer wurden vor wenigen Tagen per Post aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch über das ELSTER Portal im Rahmen einer „Erklärung zum Grundsteuermessbetrag“ gegenüber dem Finanzamt die Fläche des Grundstücks, des Gebäudes sowie die Nutzung der Immobilie anzugeben. Dabei stellen sich für die Grundstückseigentümer nun eine Reihe von Fragen.
Deshalb möchten die Freien Demokraten am Donnerstag, den 3. März 2022 um 19.30 eine Online-Veranstaltung zum Thema Grundsteuerreform anbieten, um über die Hintergründe, mögliche Auswirkungen auf die Steuerzahler und die praktische Vorbereitung der elektronischen Steuererklärung zu informieren. Als fachkundigen Referenten hat die FDP hierzu Jochen Kilp, Kommunalexperte beim Bund der Steuerzahler Hessen, eingeladen.
Nachdem in dieser Online-Veranstaltung die allgemeinen Grundsätze erläutert werden, stehen die Liberalen zusätzlich am Samstag, den 5. März 2022 in der Zeit von 10.00 bis 13.00 für weitere Fragen auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Dabei ist wiederum auch Jochen Kilp anwesend und wird gerne Fragen zur konkreten Umsetzung der Grundsteuerreform beantworten.
Dieses Thema sollte für viele Kronberger von besonderem Interesse sein. Seien Sie mit dabei und melden Sie sich für die Veranstaltung an:
Hier finden Sie die Checkliste für die Grundsteuer B: https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/2022-03/Checkliste%20_GrundsteuerB_HE_V05.pdf sowie für die Grundsteuer A: https://finanzamt.hessen.de/sites/finanzamt.hessen.de/files/2022-03/Checkliste_GrundsteuerA%20_HE_V05.pdf Die Erklärung muss zwischen dem 01. Juli und 30. Oktober 2022 bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingehen.